Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Gemeinderat mussten schwierige Entscheidungen zur Finanzlage der Gemeinde Selfkant getroffen werden. Die Beratungen waren intensiv, die notwendigen Entscheidungen zur Anpassung der Hebesätze herausfordernd.
Zum besseren Verständnis der Ausgangslage mache ich meine Vorbemerkungen im Haupt- und Finanzausschusssitzung öffentlich:
Wir stehen vor schwierigen Entscheidungen. Die Herausforderungen im finanziellen Bereich sind enorm. Immer mehr Aufgaben in den vergangenen Jahren wurden auf die Kommunen übertragen, ohne dass die erforderlichen Mittel auskömmlich zur Verfügung gestellt wurden. Dieser Prozess schnürt der Gemeinde Selfkant langsam aber sicher die Luft ab. Bisher sind die Auswirkungen bei der Bevölkerung noch eher verhalten angekommen. Doch mit Blick auf 2026 und folgend, wird dies mehr oder minder für jeden sichtbar. Der fehlende Haushalt 2025 und die heraus folgende vorläufige Haushaltsführung hat nur noch die Ausführung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtungen erlaubt. Die Vereine im Selfkant haben diese als erste gemerkt. Es gab keine Vereinszuschüsse mehr! Neue Investitionen wurden nahezu vollständig gestoppt! Die wesentlichen Kosten laufen aber weiter.
Unsere wesentlichen Kostentreiber sind
- Personal- und Versorgungsaufwendungen
- Kreisumlage und die
- Jugendamtsumlage
Kreisumlage und Jugendamtsumlage sind in Summe von 8,3 Mio.€ in 2024 auf 9,8 Mio.€ in 2025 gestiegen. Ein Plus von 1,5 Mio. €! Für 2026 steigt dies auf 11,4 Mio.€ an, ein weiteres Plus von 1,6 Mio. €. Ein Anstieg von ca. 17% von 2025 auf 2026! Wenn man 2024 mit 2026 vergleicht, dann beläuft sich der Anstieg auf ca. 37% in 2 Jahren!!! Zeitgleich erwarten wir auf der Einnahmenseite eine deutliche Reduzierung des Steueraufkommens bei der Gewerbesteuer. Diese war 2024 mit ca. 5 Mio.€ außerordentlich gut. Einmaleffekte haben hier auch dazu beigetragen. Für 2026 erwarten wir hier wieder ein „normales“ Niveau von ca. 3,3 Mio. €!
Die Grundsteuer A ist nach der Grundsteuerreform für dieses Jahr mit ca. 78.000€ niedriger als in 2024 mit 84.000 €. Bei der Grundsteuer B erwarten wir in 2025 mit 2,8 Mio.€ ein leichtes Plus von ca. 100.000€, auch weil ca. 20 Objekte neu in die Besteuerung eingeflossen sind. Zusätzlich gehen für 2026 gegenüber 2025 die Schlüsselzuweisungen um ca. 400.000€ zurück. Ein Grund für den Rückgang der Schlüsselzuweisungen ist das gute Gewerbesteuerjahr 2024, das – zeitlich versetzt – die Schlüsselzuweisungen senkt. Ein besonderes Thema bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist deren Berechnung. Hier werden Grundsteuer A und B, sowie die Gewerbesteuer mit fiktiven Hebesätzen berechnet. Diese fiktiven Hebesätze sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, ohne dass die Hebesätze der Gemeinde dies berücksichtigt hätten. Die Folge ist, dass der Steuermehrwert durch die eigenen Hebesätze sukzessiv zurückgegangen ist. Bei der Gewerbesteuer liegen wir derzeit bereits unterhalb der fiktiven Sätze, sodass wir quasi bei hier bei der Berechnung „bestraft“ werden.
Auf Basis der derzeitigen Informationen heißt das in der Summe, dass wir von 2024 auf 2026 auf der Steuereinnahmeseite incl. Schlüsselzuweisungen eine Reduzierung von 1,22 Mio. € erwarten, gleichzeitig die Kosten um ca. 4 Mio. € höher sein werden. In der Summe sind dies über 5 Mio.€ weniger! Im aktuellen Abschluss 2024 haben wir noch eine schwarze Null von ca. 280.000€, da es auch umfangreiche Verschiebungen gegeben hat! Da wir für 2025 von einem negativen Ergebnis ausgehen, wird das Ergebnis 2026 so schlecht, dass wir die „-5%“ Grenze reißen! Wird in zwei Jahren in Folge die „-5%“ Grenze erreicht, dann steht das Haushaltssicherungskonzept (HSK) an!!
Wir schlagen daher vor, die Hebesätze wie folgt anzupassen:
- Grundsteuer A von 449 auf 589 %, was ca. 24.000 € Mehreinnahmen bedeutet
- Grundsteuer B von 713 auf 878 %, was ca. 650.000€ Mehreinnahmen bedeutet und die
- Gewerbesteuer von 420 auf 432%, was ca. 86.000€ Mehreinnahmen bedeutet
In Summe sind dies ca. 760.000€
Damit werden wir nicht die vorgenannte negative Entwicklung kompensieren. Dies ist uns bewusst und stellt einen, wenn auch nicht einfachen, Kompromiss dar!
Wir werden ergänzend folgendes zusätzlich tun:
- Wir werden unsere internen Kosten analysieren und dort, wo sinnvoll und machbar, reduzieren. Wir werden hier und da Abstriche bei den Leistungen machen müssen!
- Wir werden alle laufenden und geplanten Projekte, sowie aus Vorjahren übertragene Ermächtigungen im Rahmen des Haushaltes 2026 dahingehend bewerten, dass wir nur diejenigen Projekte umsetzen, die den besten Nutzen für den Selfkant haben. Einige Themen werden wir streichen müssen.
Aber auch hier gilt, dass diese Maßnahmen nicht die erwartete Lücke schließen kann. Wir haben daher an den Themen zu arbeiten, die uns ein finanzielles Potential eröffnet! D.h. bevor wir – wenn wir nichts Wesentliches tun – in 2027 oder spätestens in 2028 ins HSK fallen und gar nicht mehr handeln können, müssen wir zeitnah wesentliche (Entwicklungs-)-Projekte anstoßen.
Dies sind u.a.
- Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Hier stehen aktuell und in naher Zukunft Investitionen an.
Wir haben bereits jetzt umfangreiche Planungen auf den Weg gebracht um u.a. die Turnhalle Höngen zu sanieren.
Hier können wir Förderungen von 95% erwarten, die unsere finanziellen Möglichkeiten verbessern.
- Wir müssen aber auch Bau- und Gewerbegebiete entwickeln, um unsere Einnahmen zu verbessern, durch u.a.
- Moderates Bevölkerungswachstum mit Wirkung auf Grundsteuer und Einkommensteueranteil,
- Mehr lokal ansässige Gewerbebetriebe, die einerseits Gewerbesteuer bei uns zahlen, aber auch Beschäftigung in den Selfkant bringen.
- Dies Maßnahmen müssen m.E. auf den Weg gebracht werden, bevor wir in ein HSK laufen und um die „Früchte“ dieser Maßnahmen später nutzen zu können.
Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden 2026 durch einen Sondereffekt in die Höhe getrieben. Aufgrund einer von der EU initiierten Gesetzesänderung wird ab 1.1.2026 Umsatzsteuer auf die Abwasserkosten erhoben werden, da wir als „Direkteinleiter“ gelten. Dieser Anteil, ca. 0,47 €/cbm muss nachfolgend auch auf die Abwassergebühren im Selfkant umgelegt werden. Wir sind seit Mitte November mit allen Beteiligten in der Diskussion über eine verbesserte Lösung. Es gibt derzeit einen Lösungsansatz. Dieser ist derzeit aber nicht vollumfänglich zwischen allen notwendigen Beteiligten abgeklärt. Nach heutigem Stand sind wir aber zuversichtlich, dass wir eine Verbesserung erreichen, welche dann bei der nächsten Gebührenfestlegung positiv berücksichtigt würde. Der derzeitige Status zwingt uns aber, die Umsatzsteuer in die Gebührenrechnung mit einzubeziehen.
Friedhofsgebühren
Die Haushaltsposition Friedhof ist „seit Jahr und Tag“ negativ. In der Jahresrechnung 2024 sind im Ergebnis ca. -270.400€ aufgelaufen. Davon allein im Jahr 2024 -47.331,82€!! Neben Personalkosten für die Pflege der Friedhofsanlagen sind weitere Bewirtschaftungskosten und Dienstleistung Treiber für dieses negative Ergebnis. Nachdem die letzte Anpassung in 2024 erfolgte und als Ergebnis einer ersten Analyse haben wir eine „moderate“ Gebührenanpassung von 5% in die Beschlussvorlage eingearbeitet, außer in Bereichen, wo wir stärkere Kostensteigerungen 1 zu 1 weiterleiten müssen. Dies betrifft derzeit im Wesentlichen die Grabherstellung. Mit dieser Anpassung erreichen wir eine Kostendeckung in 2026 von ca. 75%. Andere Kommunen haben teilweise eine Kostendeckungsrate von 80% festgelegt! Wir werden uns in 2026 mit Möglichkeiten der Verbesserung auseinandersetzen und hoffen, dass wir für 2027 positive Effekte einbringen können!
Gerard Küsters Stefan Wever
Bürgermeister Kämmerer







