Stellungnahme der Gemeinde Selfkant im Verfahren zur Aufstellung Teilplan erneuerbare Energien

Die Gemeinde Selfkant hat als beteiligte Behörde folgende Stellungnahme im Verfahren Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energienim Regierungsbezirk Köln abgegeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

um eine dem Meinungsbild der selfkänter Bevölkerung wiedergebende Stellungnahme abgeben zu können, hat die Gemeinde Selfkant bereits im Vorfeld des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln sowohl die Öffentlichkeit als auch die hier üblichen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu insgesamt 9 möglichen Windenergiebereichen innerhalb des Gemeindegebietes Anregungen und Bedenken zu äußern. Auch wenn dieses „gemeindliche (Vor-)verfahren“ zunächst viel Kritik erzeugte, haben Rat und Verwaltung es geschafft, dass sich die hiesige Bevölkerung in den letzten Monaten sehr intensiv mit dem Thema Windenergie in der Gemeinde Selfkant beschäftigt hat.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrenes zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG bittet die Gemeinde Selfkant als Träger öffentlicher Belange, die im Folgenden aufgeführten Anmerkungen und Bedenken, die eine inhaltliche Zusammenfassung aus dem oben beschriebenen „gemeindlichen (Vor-)verfahren“ sind, im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans zu berücksichtigen:

I. Textliche Festlegungen
Gegen die textlichen Festlegungen bestehen keine Bedenken.

II. Zeichnerische Festlegungen
Die zeichnerischen Festlegungen betreffen die geplanten Windenergiebereiche. Vorausgesetzt, dass das für den Regierungsbezirk Köln geltende Teilflächenziel rechtzeitig erreicht wird, sind Windenergieanlagen in diesen Windenergiebereichen privilegiert. Vor diesem Hintergrund nehme ich zu den einzelnen geplanten Windenergiebereichen wie folgt Stellung:
Allgemeine Anregungen und Bedenken:
Die geplanten Windenergiebereiche sind von Grundwasserabsenkungen, die durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus bedingt sind, betroffen. Zudem befinden sich die Bereiche in der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse S. Darüber hinaus sind schutzwürdige Böden, für die ggf. Kompensationsmaßnahmen notwendig werden, von der Planung betroffen. Ferner befinden sich die geplanten Windenergiebereiche in der Überflugzone der NATO-Airbase (AWCS-Stützpunkt) Geilenkirchen-Tereren sowie des Maastricht/ Aachen Airports, wodurch eine Höhenbegrenzung für die geplanten Windenergiebereiche zu erwarten ist.
Insgesamt wird als Alternative eine interkommunale Planung mit der Gemeinde Gangelt angeregt, die in Frage kommende Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selfkant als „Gewerblichen Baufläche“ bei Süsterseel dargestellt. Sofern diese Anregung für Sie diskussionswürdig erscheint, bin ich gerne zum Austausch bereit.
Im Hinblick auf die Menge der ausgewiesenen Vorranggebiete in der Region (Kreis Heinsberg, Kreis Düren) entsteht der Eindruck, dass hier im Verhältnis mehr Flächen als in anderen Regionen ausgewiesen werden sollen. Des Weiteren bestehen Bedenken hinsichtlich der umweltfreundlichen Entsorgung beim Rückbau der Anlagen. Ein Schadstoffeintrag durch die Erosion der Rotorblätter ist ebenfalls zu prüfen. Außerdem werden hohe Wartungs- und Investitionskosten für die Windenergieanlage     n befürchtet. Steigende Stromkosten, die zu einem sozialen Ungleichgewicht führen könnten, sind zudem zu vermeiden. Zuletzt wird bemängelt, dass der durch Windkraft erzeugte Strom nicht gespeichert werden kann.

Fläche östlich von Millen (SEL_01):

Im geplanten Windenergiebereich sind Bodendenkmäler vorhanden. Dies betrifft eine römische Straßentrasse, die den vicus Theodurum/ Tüddern durchquert (Bodendenkmal HS 122). Darüber hinaus gibt es Hinweise auf die Bodendenkmäler PR 2006/0903 und NW 2007/1001.
Es werden Immissionen in Form von Lärm und Schattenschlag, die insbesondere auf die westlich gelegene Ortschaft Millen mit ihrem historischen Ortskern wirken können, befürchtet. In diesem Zusammenhang sind gesundheitliche Folgen für die Anwohnenden zu berücksichtigen. Der Abstand zu den nächsten Wohnbebauungen ist insgesamt sehr gering. Hierdurch ist eine Wertminderung der bestehenden Immobilien im Umfeld zu befürchten. Durch die Ausweisung des Bereichs kann es zur Umzingelung der Ortschaft Millen mit Windenergieanlagen kommen. Da das Landschaftsbild hierdurch negativ beeinträchtigt wird, wird der Naherholungswert der Fläche gemindert.
Wie bereits zuvor für den gesamten Bereich der Gemeinde Selfkant dargestellt, befindet sich insbesondere die Fläche SEL_1 in der Einflugschneise des Maastricht/ Aachen Airports, wodurch Höhenbegrenzungen für die geplanten Windenergiebereiche zu erwarten sind.
Im Hinblick auf den Artenschutz bestehen Bedenken für insbesondere den Fortbestand des Kiebitzes, der die Fläche in der Vergangenheit als Brutrevier genutzt hat. Der Bestand ist bereits stark rückläufig.

Fläche westlich von Höngen (SEL_02):

Im geplanten Windenergiebereich sind Bodendenkmäler vorhanden. Dies betrifft eine römische Straßentrasse, die den vicus Theodurum/ Tüddern durchquert (Bodendenkmal HS 122). Darüber hinaus gibt es Hinweise auf die Bodendenkmäler PR 2006/0903 und NW 2007/1001. Der geplante Windengergiebereich weist außerdem nur einen geringen Abstand zum Kulturlandschaftsbereich 002 „Saeffeler Bruch“ auf. Dieser soll als landschaftliche Dominante erhalten bleiben.
Es werden Immissionen in Form von Lärm und Schattenschlag, die insbesondere auf die östlich liegende Ortschaft Höngen wirken können, befürchtet. In diesem Zusammenhang sind gesundheitliche Folgen für die Anwohner zu befürchten. Der Abstand zu den nächsten Wohnbebauungen ist insgesamt sehr gering. Hierdurch ist eine Wertminderung der bestehenden Immobilien im Umfeld zu befürchten. Durch die Ausweisung des geplanten Bereichs kann es zur Umzingelung der Ortschaft mit Windenergieanlagen kommen. Da das Landschaftsbild hierdurch negativ beeinträchtigt wird, wird der Naherholungswert der Fläche erheblich gemindert.
Ebenso wie die Fläche SEL_1 befindet sich die Fläche SEL_2 ebenfalls in der Einflugschneise des Maastricht/ Aachen Airports, wodurch Höhenbegrenzungen für die geplanten Windenergiebereiche zu erwarten sind.
Im Hinblick auf den Artenschutz bestehen Bedenken für insbesondere den Fortbestand des Kiebitzes, der die Fläche in der Vergangenheit als Brutrevier genutzt hat. Der Bestand ist bereits stark zurückgegangen. Des Weiteren ist die Verschmutzung des Trinkwassers bei Unfällen bzw. Schäden an den Windenergieanlagen zu befürchten.

Fläche südlich von Höngen (SEL_04 + 06):

Für die geplanten Windenergiebereiche gibt es Hinweise auf die Bodendenkmäler PR 2006/0901 und NW 2007/1000.
Es werden Immissionen in Form von Lärm und Schattenschlag, die insbesondere auf die nördlich liegende Ortschaft Höngen wirken können, befürchtet. In diesem Zusammenhang sind gesundheitliche Folgen für die Anwohnenden zu berücksichtigen. Ferner ist durch die Ausweisung dieses geplanten Windenergiebereichs in Kombination mit der Fläche SEL_02 eine Umzingelung der Ortschaft Höngen mit Windenergieanlagen zu befürchten.
Im Hinblick auf den Artenschutz bestehen wegen der Nähe zum Wald Bedenken. Zusätzlich wird die Naherholungsfunktion des Waldes negativ beeinflusst.

Fläche zwischen Hillensberg und Süsterseel (SEL_05):

Durch die Ausweisung des Bereichs kann es zur Umzingelung der umliegenden Ortschaften mit Windenergieanlagen kommen.

Fläche östlich von Havert (SEL_07):

Da der geplante Windenergiebereich im Süden an hochmittelalterliche Siedlungsspuren grenzt, sind dort Bodendenkmäler zu erwarten. Die Fläche liegt zudem in der Nähe des historischen Kulturlandschaftsbereichs 2 „Saeffeler Bruch“, der sich durch zahlreiche Herrenhäuser auszeichnet. Folgende Denkmäler sind im Rahmen dieses Verfahrens zu berücksichtigen bzw. im Genehmigungsverfahren zu prüfen: die Katholische Pfarrkirche St. Gertrud in Havert, die landwirtschaftlichen Anwesen Gut Wammern, Gut Burg und Gut Schwerdtscheid in Havert sowie die Barbarakapelle in Schalbruch.
Im Plangebiet befindet sich der Modellflugplatz des Modellfluggruppe Selfkant. Für die Flugzeuge können die Luftverwirbelungen der Rotorblätter ein Problem darstellen.
Es werden Immissionen in Form von Lärm und Schattenschlag, die insbesondere auf die Ortschaften Schalbruch, Stein, Havert, Heilder und Saeffelen wirken können, befürchtet. In diesem Zusammenhang sind gesundheitliche Folgen für die Anwohnenden nicht auszuschließen. Der Abstand zu den nächsten Wohnbebauungen ist insgesamt sehr gering. Hierdurch ist eine Wertminderung der bestehenden Immobilien im Umfeld zu befürchten. Durch die Ausweisung des geplanten Windenenergiebereichs ist eine Umzingelung der Ortschaft Havert mit Windenergieanlagen zu befürchten. Zudem sind in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet bereits große Flächen mit Folientunneln bebaut. Da das Landschaftsbild hierdurch bereits negativ beeinträchtigt wird, wird der Naherholungswert der Fläche noch weiter gemindert. In Heilder gibt es mehrere Altenheime, deren Bewohner die Feldwege zum Spazieren nutzen. Durch die elektromagnetischen Felder der WKA ist mit gesundheitlichen Gefahren für Leute mit Herzschrittmachern zu befürchten.
Der Bau von WKA auf dieser Fläche kann erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (Niederlande) haben. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich auf niederländischer Seite bereits Bürgerinitiativen gegen die Festlegung von Windenergiebereichen in unmittelbarer Grenznähe gegründet haben.
Im Hinblick auf den Artenschutz bestehen Bedenken für insbesondere den Fortbestand des Kiebitzes, der die Fläche in der Vergangenheit als Brutrevier genutzt hat und dessen Population in den letzten Jahren stark rückläufig ist. Andere Vögel wie der Turmfalke nutzen das Plangebiet als Jagdrevier. Zudem wird die Fläche von Zugvögeln regelmäßig als Rastplatz genutzt.
Es wird befürchtet, dass die Vibrationen im Boden, die von den Turbinen ausgehen, sich nachteilig auf die Gesundheit der Tiere, insbesondere der dort in Stallungen gehaltenen Pferde, auswirken wird.
Auch wird befürchtet, dass bei möglichem Blattbruch toxische Stoffe in den Boden gelangen und dort zur Kontaminierung der angebauten Ackerfrüchte führen. Eine Trinkwasserverschmutzung wäre in diesem Zusammenhang ebenfalls denkbar.
Während der Bauphase sorgen die Schwertransporte bei Anlieferung und Abtransport in der Umgebung für eine Zerstörung des Straßenbelags sowie durch Erschütterungen für eine Verschlechterung der Fundamente der Wohnbebauung.

Fläche nordöstlich von Saeffelen (SEL_WDF_01):

Gegen die Fläche SEL_WDF_01 bestehen keine expliziten Bedenken, die über die allgemeinen Bedenken und Anregungen hinausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Reyans
Bürgermeister

 

Selfkant-Verbund

     

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