Regelungen Safari See

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 
der „Safari-See“ zwischen Süsterseel und Tüddern erfreut sich aktuell auf Grund des warmen Wetters wieder großer Beliebtheit.
Das Ufer des Sees inmitten des Naturschutzgebietes „Tüdderner Fenn“ ist für viele Menschen ein optimaler Platz für ein Sonnenbad.
 
Ich möchte aber aus gegebenen Anlass noch einmal mit aller Deutlichkeit auf die Regelungen, die für den „Safari-See“ gelten, hinweisen.
 
Schwimmen, Baden
Das Gewässer unterliegt nicht dem Gemeingebrauch gem. § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Aufgrund der Gefahr durch besonders kräftige Grundwasserströme ist das Schwimmen und Baden im See absolut verboten. (§ 20 Landeswassergesetz (LWG)).
Dazu gehört ebenfalls das Sonnen auf Schwimmringen, Luftmatratzen oder anderem Zubehör im Wasser.
 
Grillen, Feuerstellen o. Ä.
Vor allem bei einer trockenen Periode und hohen Temperaturen besteht eine hohe Waldbrandgefahr. Offene Feuer und damit einhergehender Funkenflug erhöhen das Risiko dabei enorm.
Es ist daher verboten im dem Naturschutzgebiet Feuer zu machen.
 
Parken auf dem Grünstreifen entlang der K1
Parkmöglichkeiten stehen auf dem ausgeschilderten Parkplatz zur Verfügung. Auch hier darf die Brandgefahr durch den heißen Motor nicht unterschätzt werden.
 
Angeln
Angeln ist in entsprechenden Angelseen und mit einem gültigen Fischereischein erlaubt.
Der „Safari-See“ ist kein Angelsee.
 
Abladen/Zurücklassen von Abfall, Flaschen und anderen Verpackungsmaterialien
Abfälle jeglicher Art sind vom Verursacher rückstandslos zu beseitigen. Auch hier möchten wir erneut auf eine Brandgefahr durch zurückgelassenes Glas oder abgebrannte Zigaretten hinweisen.
 
Befahren des Naturschutzgebietes mit Kfz/Rollern etc.
Bei dem „Tüdderner Fenn“ handelt es sich um ein Naturschutzgebiet. Es ist verboten im Naturschutzgebiet mit Kraftfahrzeugen zu fahren.
 
Das Ordnungsamt hat die Kontrollen stark intensiviert. Es können Verwarngelder und Platzverweise erteilt werden. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.
 
Wir möchten alle Besucher des Sees eindringlich bitten, sich an die Verbote zu halten.
 
Bitte beachten Sie die auch örtlichen Verbotsschilder!
 
52538 Selfkant, 02.07.2025
Gemeinde Selfkant
Reyans
Bürgermeister

Selfkant-Verbund

 

     

www.bündnis-gegen-rechts-hs.de

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