Im Fundbüro der Gemeinde Selfkant liegen noch folgende Gegenstände:
- Fahrräder (u.a. der Marken Giant, Gazelle, Dynacraft, Batavus, Sparta)
- Handys (u.a. iPhone, Motorola)
- Schmuck (u.a. Brille, Uhren, Ringe)
- diverse Schlüssel
- Geldbörsen
- Karten (u.a. Bankkarten, Gesundheitskarten, Führerscheine)
- Kleidung (u.a. neue Kleidung)
Für die genannten Fundsachen müssen die Eigentümer ihre Rechte im Fundbüro der Gemeinde Selfkant geltend machen (BGB §§ 973, 980, 981).
Macht der Eigentümer seine Eigentumsrechte nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes geltend, erwirbt der Finder das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand.
Verzichtet dieser auf den Eigentumserwerb, geht das Recht auf die Gemeinde Selfkant über (BGB § 976).
Der Eigentümer kann sich beim Fundamt der Gemeinde Selfkant, Am Rathaus 13, 52538 Selfkant, Zimmer 2, Tel. 02456/499-132/151, während der Öffnungszeiten melden.







