Was Sie wissen müssen
Ab 1. Mai 2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Was ändert sich ab 01.05.2025?
- Passfotos vom Fotografen oder in teilnehmenden Märkten: Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos weiterhin von registrierten Fotografen erstellt werden. Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Einige umliegende Märkte bieten diesen Service ebenfalls an.
- Passfoto in der Behörde: Außerdem wird es in den Behörden sogenannte PointID®-Systeme geben. PointID® ermöglicht einen Erfassungsprozess von Lichtbildern, Fingerabdrücken und Unterschriften in der Behörde, welche abschließend vom Behördenpersonal in den Dokumentenantrag überführt werden.
Sie haben also ab Mai 2025 die Wahl, ob das Bild direkt bei der Beantragung des Ausweisdokumentes aufgenommen wird oder durch einen teilnehmenden Dienstleister, der das Passbild digital übermittelt.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
Warum diese Änderung?
Die Passfoto Gesetzesänderung ab Mai 2025 zielt darauf ab, die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern. Dank der sicheren Übermittlung entfällt der Medienbruch, wodurch Zwischenschritte vermieden werden, bei denen Fotos manipuliert oder von unberechtigten Personen genutzt werden könnten.
Fallen zusätzliche Gebühren an?
Die Grundgebühr für den Personalausweis oder Reisepass bleibt gleich, die Kosten für die zusätzliche Serviceleistung des erstellten Lichtbildes vor Ort soll nach unserer Kenntnis voraussichtlich mit einer Gebühr in Höhe von 6,00 € pro neues Ausweisdokument berechnet werden.
Hinweise:
Leider hat uns die Bundesdruckerei noch keinen Auslieferungstermin für die neuen Systeme mitgeteilt, sodass noch nicht klar ist, ob in unserer Behörde direkt ab dem 01.05.2025 digitale Bilder gefertigt werden können.
Wer in den nächsten Monaten einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigt, sollte trotzdem die voraussichtliche Gebührenerhöhung berücksichtigen und gegebenenfalls einen Termin für die Neubeantragung vor dem 30. April 2025 einplanen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt unter 02456/499-132 oder -151 oder per Mail unter meldeamt@selfkant.de.
Zusätzlich finden Sie gesetzliche Grundlagen und Informationsmaterial auf der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (www.bmi.bund.de).
Eine Terminansprache zur Beantragung eines Ausweisdokumentes und für andere Angelegenheiten beim Einwohnermeldeamt ist weiterhin erforderlich. Einen Termin können Sie unter 02456/4990 oder online unter www.selfkant.de vereinbaren.