über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 in der Gemeinde Selfkant gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Am 14.09.2025 finden im Lande Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/innen) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die bei ihrer Meldebehörde am 42. Tag vor der Wahl (03.08.2025) für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten eingetragen. Sie erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 26 Bundesmeldegesetz – BMG) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der entsprechende Antrag ist bis spätestens zum
29. August 2025 (= 16. Tag vor der Wahl)
bei der Gemeinde Selfkant, Wahlamt, Zimmer 27, Am Rathaus 13, 52538 Selfkant zu stellen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Dafür ist Voraussetzung, dass sie gem. §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, im Wahlgebiet innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben und
- in der Bundesrepublik Deutschland nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In seinem/ihren Antrag hat der/die Unionsbürger/in durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine/ihre Wahlberechtigung zu erbringen.
Gegenstand der Versicherung an Eides Statt ist eine Erklärung
- über seine/ihre Staatsangehörigkeit,
2. über seine/ihre Anschrift in der Gemeinde,
3. dass er/sie am Wahltag seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben wird.
Der Bürgermeister kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises sowie einen Nachweis über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung die Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht selbst beantragen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Bedient sich der/die Wahlberechtigte einer Hilfsperson, so hat diese an Eides Statt zu versichern, dass sie den Antrag entsprechend den Angaben des/der Wahlberechtigten ausgefüllt hat und dass die darin gemachten Angaben nach ihrer Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
Entsprechende Antragsformulare werden im Wahlamt der Gemeinde Selfkant bereitgehalten.
Gemeinde Selfkant
Der Bürgermeister
Reyans