Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters Selfkant festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Wahlberechtigte | 9.011 |
Wähler/innen | 4.724 |
Ungültige Stimmen | 354 |
Gültige Stimmen | 4.370 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
Bewerber/in (Name) Geburtsjahr, Geburtsort
Name/n der Partei/en oder Wähler- gruppe/n, Kennwort |
PLZ, Wohnort E-Mail | Stimmen |
1. Küsters, Johannes Gerard 1963, Sittard
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
52538 Selfkant g.kuesters@online.de | 2.909 |
2. Werny, Josef Anton 1954, Trier
Sozialdemokratische Partei Deutsch- lands (SPD) |
52538 Selfkant info@werny.com | 1.461 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der/die Bewerber/in Küsters, Johannes Gerard (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 2.909 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und diese/ r damit gewählt ist.
Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teil- genommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 29.10.2025, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Bürgermeister schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Selfkant, den 17.09.2025 Wahlleiter
Reyans