Aufruf zur Wahl der Jugendschöffen

Haben Sie Interesse am Schöffenamt?

 

Vorbereitung der Wahl Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die Amtszeit 2024-2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Heinsberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Heinsberg hat zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die drei Amtsgerichtsbezirke Vorschlagslisten aufzustellen.

 

In die jeweiligen Vorschlagslisten sind mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen, und zwar Männer und Frauen in gleicher Anzahl. Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt berufen werden.

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung du/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Schöffen in Jugendstrafsachen sollten erzieherisch befähigt sein und in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

 

Nicht benannt werden sollten Personen, die eine Übernahme des Amtes wegen des damit verbundenen Zeitaufwandes als eine unzumutbare Belastung ansehen würden. Die Landgerichtspräsidenten haben die Zahl der benötigten Schöffen so gewählt, dass die später zu Schöffen gewählten Personen damit rechnen müssen, an bis zu 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden.

 

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden.

Jetzt bewerben!

Bürger und Bürgerinnen aus der Gemeinde Selfkant, die sich für das Ehrenamt der Jugendschöffin/des Jugendschöffen interessieren, können sich bis zum 20. März 2023 im Fachbereich Zentrale Dienste, Zimmer 27, Am Rathaus 13, 52538 Selfkant, Tel.: 02456 – 499 125, E-Mail: andrea.houben@selfkant.de  oder ulrike.griens@selfkant.de  melden und eine Bewerbung abgeben.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Ein Bewerbungsformular sowie Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Selfkant sowie im Internet unter www.schoeffenwahl.de

Hier haben Sie nicht nur die Wahl, hier treffen Sie die Entscheidung!

Selfkant-Verbund

     

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Sprechzeiten

Gemeindeverwaltung Selfkant

Montag - Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Kontakt

Gemeinde Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant - Tüddern
Tel.: +49 (0) 2456 499 - 0
Fax: +49 (0) 2456 3828
Email: info[at]selfkant.de
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