Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Verkürzte Fristen für die Briefwahl

Durch die vorgezogene Bundestagswahl ergeben sich einige Änderungen im Ablauf, die die Wählerinnen und Wähler vor allem in Form der verkürzten Briefwahlphase betreffen. Bei vergangenen Wahlen konnten mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigungen alle Möglichkeiten der Briefwahl direkt genutzt werden, um die Stimme per Brief oder vor Ort im Wahlbüro abzugeben. Bei normal ablaufenden Wahlen ist der Zeitraum, in dem alle Möglichkeiten der Beantragung offenstehen und Briefwahlunterlagen täglich versandt werden, sechs Wochen lang. Im Fall der vorgezogenen Bundestagswahl sind die verschiedenen Zugänge und der Versand nur gestaffelt möglich, da die Stimmzettel erst nach Ende der Beschwerdefrist vom Landes- bzw. Kreiswahlausschuss freigegeben werden können. Der Termin dieser Freigabe ist der 30. Januar 2025. Erst dann steht fest, welche Parteien final auf dem Stimmzettel stehen und diese können in den Druck gehen.

Staffelung von Beantragung und Versand der Unterlagen

Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, besteht ab dem 13. Januar 2025 bzw. mit der Zustellung des Wahlbenachrichtigungsbriefes, der in der dritten Kalenderwoche 2025 verschickt wird. Dieses Datum liegt dreieinhalb Wochen vor dem erstmöglichen Versand der freigegebenen Stimmzettel am 7. Februar 2025. Diese vorzeitige Sammlung von Anträgen ermöglicht es jedoch, ein möglichst großes Kontingent an Briefwahlunterlagen am erstmöglichen Tag nach Druck der Stimmzettel auf den Weg zu bringen und das kurze Versandfenster vor dem Wahltag optimal auszunutzen. Schließlich müssen die Unterlagen nicht nur bei den Wählerinnen und Wählern ankommen, sondern auch noch an das Wahlbüro zurückgesandt oder eingeworfen werden. Ab dem 13. Januar bzw. dem Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes können die folgenden Wege zur Beantragung der Briefwahl genutzt werden:

Der schnellste Weg: Digitaler Antrag ab dem 13. Januar 2025

Dazu wird einfach der QR-Code aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief mit einem QR-Code-Scanner (z.B. mit einer Handykamera oder einer App) gescannt. Es öffnet sich eine Eingabemaske. Sofern der Versand an eine abweichende Adresse gewünscht wird, muss diese manuell eingegeben werden. Nach ein paar Klicks ist der Vorgang abgeschlossen. Alternativ kann der Antrag auch über das Internetportal (www.selfkant.de) erfolgen. Für diese Art der Beantragung wird Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum benötigt. Bei der Schreibweise des Vornamens (beispielsweise: Bernd – Bernhard) gilt die Angabe auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Der klassische Weg: Postalischer Antrag ab dem 13. Januar 2025

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes befindet sich der Briefwahlantrag (Wahlscheinantrag). Dieser muss für den postalischen Antrag ausgefüllt und an das Wahlbüro zurückgeschickt werden. Es sind Name, Adresse und Geburtsdatum anzugeben. Nachdem die entsprechenden Felder ausgefüllt worden sind, muss der Antrag noch unterschrieben werden. Wichtiger Hinweis: Nicht unterschriebene Wahlscheinanträge werden zurückgeschickt und können nur mit Unterschrift bearbeitet werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss in einem Briefumschlag mit einer Briefmarke an die auf dem Antrag aufgeführte Adresse zurückgeschickt werden.

Persönlich im Wahlbüro (Empfehlung des Wahlbüros): ab dem 7. Februar 2025

Mit dem Eintreffen der Stimmzettel im Wahlbüro besteht auch die Möglichkeit die Stimme per „Briefwahl vor Ort“ abzugeben. Hierfür sind – wie im Wahllokal – Wahlkabinen und Wahlurnen aufgebaut. Mitarbeitende des Wahlbüros sind Ihnen bei der Briefwahl an Ort und Stelle gerne behilflich. Das ist ab dem 7. Februar möglich, auch ohne Wahlbenachrichtigung, nur unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Im Hinblick auf das verkürzte Versandfenster wird die Nutzung dieser Option vom Wahlbüro der Gemeinde Selfkant empfohlen. Sollte keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommen, kann auch eine andere Person bevollmächtigt werden, den Wahlschein zu beantragen und beim Wahlamt der Gemeinde abzuholen. Hierfür kann ebenfalls der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus benötigen Sie keine Terminvereinbarung im Rahmen der Öffnungszeiten.

Wegen der verkürzten Briefwahlfristen werden die Öffnungszeiten für den Besuch des Wahlamtes in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025 erweitert. Es gelten in der Zeit folgende abweichende Öffnungszeiten:

montags – freitags:          8:00 Uhr – 12:00 Uhr
montags bis mittwochs: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
donnerstags:                  14:00 Uhr – 17:30 Uhr

Was ist in Sachen Briefwahl noch zu beachten?

Sollte jemand bis zum 27. Januar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen haben, bitte umgehend beim Wahlbüro melden.

Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen an eine alternative Adresse senden zu lassen. Aufgrund des unverhofften Wahltermins im Februar kann auf diese Weise auch aus dem bereits gebuchten Urlaub oder dem Auslandsaufenthalt gewählt werden.

Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Mehr Informationen finden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Wer wider Erwarten trotz Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, sollte das Wahlbüro unbedingt vor dem Wahltag kontaktieren. Spätester Zeitpunkt zur Rückmeldung ist Samstag, 22. Februar 2025, bis 12 Uhr. In Krankheitsfällen können Briefwahlunterlagen per Vollmacht am Wahltag bis 15 Uhr von Dritten abgeholt werden.

Wahlamt der
Gemeinde Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant
Email: wahlen@selfkant.de
Tel.: 02456/499-125

Selfkant-Verbund

     

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Sprechzeiten

Gemeindeverwaltung Selfkant

Montag - Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Kontakt

​Gemeinde Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant - Tüddern
Tel.: +49 (0) 2456 499 - 0
Fax: +49 (0) 2456 3828
Email: info[at]selfkant.de
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