Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus sowohl für die Bevölkerung als auch die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung zu reduzieren gilt
ab Montag, 20. Dezember 2021
auch für Besucher des Rathauses die 3G-Regel: Damit haben nur noch geimpfte, genesene oder getestete Bürgerinnen und Bürger Zugang. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung gilt bereits die 3G-Regelung.
Die entsprechenden Nachweise werden an der Information durch einen Mitarbeiter kontrolliert. Die negativen Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein – vor Ort ist es nicht möglich, einen Corona-Schnelltest durchzuführen.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als getestet, da sie an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen. Sie müssen beim Besuch des Rathauses lediglich ihren Schülerausweis vorlegen. Jüngere Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gelten als getestet.
Im Eingangsbereich weisen zusätzlich Schilder auf die Neuregelung hin. Die 3G-Pflicht dient dem Gesundheitsschutz der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen. Darüber hinaus gilt beim Besuch weiterhin eine generelle Maskenpflicht im Gebäude.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am 24.12.2021 (Heiligabend) und Silvester (31.12.2021) geschlossen. An den übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten.
Es wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, dass Bürgerinnen und Bürger für Ihr Anliegen im Rathaus einen Termin vereinbaren. Dies verhindert unnötige Wartezeiten und garantiert eine rasche Aufgabenerledigung. Dies kann online auf unserer Homepage oder auch telefonisch (02456/4990) und direkt vor Ort am Empfang im Rathaus geschehen.
Personen, die Erkältungssymptome aufweisen, werden gebeten, ihr Anliegen telefonisch zu erledigen oder durch eine Vertretungsperson erledigen zu lassen.
Grundsätzlich können schon viele Dienstleistungen (Änderung Müllgefäß, Meldebescheinigung, Personenstandurkunden usw.) online erledigt werden. Nutzen Sie hierzu den Bereich „Serviceportal“ auf unserer Homepage https://selfkant.de.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!