Neuerungen der Fischereischeine Digitalisierte Fischereischeinverwaltung in NRW ab dem 01.07.2026

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit

Das Land Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden ab dem 1. Juli 2026 Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Bürgerinnen und Bürger sollen diese rund um die Uhr von zu Hause beantragen können. In den nächsten Jahren werden damit mehr als 240.000 Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen mit zeitgemäßen Fischerei-Dokumenten ausgestattet.

Ministerin Silke Gorißen: „Mit der Umsetzung des Digitalisierungsprojektes im Fischereiwesen eröffnen wir Angelfreundinnen und Angelfreunden eine zusätzliche digitale Möglichkeit, um Fischereischeine einfach und schnell von zu Hause aus zu beantragen und auch so die Fischereiabgabe zu entrichten. Das neue Format im Scheckkartenformat und auf dem Smartphone ist zudem wesentlich fälschungssicherer. Und wir sorgen dafür, dass dank der Digitalisierung die amtliche Fischereiaufsicht mit einer modernen App zur Kontrolle der neuen Fischereischeine ausgestattet wird.“

Alle Bundesländer erkennen den Fischereischein an

Der neue Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Er wird von allen Bundesländern als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten.

Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben. Wichtig ist auch: Die vor dem 1. Juli 2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit einmalig bei der örtlich zuständigen Behörde in den neuen Fischereischein umgetauscht werden.

Personen, die nach dem 01.07.2026 eine Fischerprüfung gemacht haben, können den Fischereischein künftig sowohl bei der zuständigen Behörde als auch online über die BundID mittel eID-Login beantragen. Diese Beantragung ist kostengünstiger.

 

 

Verwaltungsgebühren für Fischereischeinverwaltungsdienstleistungen bei Beantragung bei der örtlichen Behörde

Erteilung eines Fischereischeins auf

Lebenszeit oder Ausstellung eines

Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein                                          30,00 €

 

Fischereischein für ein Kalenderjahr                                                              22,00 €

 

Fischereischein für 5 Kalenderjahre                                                               50,00 €

 

Ausländer-Jahresfischereischein                                                                     32,00 €

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