Erhöhung der Gebühren für Personalausweise
Am 30.01.2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Eine wesentliche Änderung sind die angehobenen Gebühren für Personalausweise:
46,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahre und
27,60 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Die übrigen Gebühren für Ausweisdokumente (auch für Reisepässe) bleiben bislang unberührt.
Eine Übersicht über die Gebühren und die Gültigkeit der Ausweisdokumente sind einsehbar unter:
Personalausweisportal – Gebühren und Gültigkeit
BMI – Reisepass – Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?
Es ist geplant, dass die vorgenannten Änderungen nach Verkündung im BGBl am 7. Februar 2026 in Kraft treten.







